Der Familienname "Schulze"

Der Familienname "Schulze" (Schulte, Schultheiß) kommt in Westfalen häufig vor. Ein Hofschulze stand der Bauerngemeinschaft im Dorf vor und war der Inhaber eines Hofes. Seine wichtigste Pflicht war die Verwaltung des Hofgerichts, er war also sozusagen ein Bauernrichter im Dorf. Er bekam diese Aufgabe vom Landesherrn, dem Lehnsherrn, und musste dafür persönliche Dienste leisten. So trieb der Schulte die Pacht (Miete) von den anderen Bauern ein und verwaltete die Güter.

  Schultheiß, der vor Ort Gericht spricht und Wichtiges bekannt gibt