Frage 6
Birstein
Hexenprozesse
Der Richter befragte die Angeklagten, wer ihnen das Zaubern beigebracht
und wie der Teufel sie verführt hatte, welchen Schadenszauber sie bewirkt und
mit wem sie sich auf dem Hexentanzplatz getroffen hatten. Auf das gütliche Verhör
folgte das peinliche Verhör (Folter), in der neben den Daumenschrauben die
"Spanischen Stiefel" und das Aufziehen angewendet wurden, bis die/der
Angeklagte bereit war, das gewünschte Geständnis abzulegen. Alles wurde von
dem Schreiber in einem Protokoll festgehalten. Die Gerichtsprotokolle überliefern
Verhöre der Frauen, Männer und Kinder, die der Hexerei angeklagt waren.
Anklagepunkte
in den Hexenprozessen waren: 1. Teufelspakt, 2. Teufelsbuhlschaft
[geschlechtliche Beziehung von Mensch und Teufel], 3. Hexenflug und Teilnahme am
Hexensabbat, 4. Schadenszauber gegen Wetter, Mensch und Tier.
Teufelspakt |
Hexenflug
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Teufelsbuhlschaft |
Schadenszauber |
Uns Heutigen ist klar, dass es im Sinne dieser Anklagepunkte keine "Hexen" geben konnte und nicht geben kann, sondern die Angeklagten wurden unter der Folter zu dem Geständnis gezwungen, dass sie Hexen waren.
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