Frage 6 

Birstein 

 

Hexenprozesse

Der Richter befragte die Angeklagten, wer ihnen das Zaubern beigebracht und wie der Teufel sie verführt hatte, welchen Schadenszauber sie bewirkt und mit wem sie sich auf dem Hexentanzplatz getroffen hatten. Auf das gütliche Verhör folgte das peinliche Verhör (Folter), in der neben den Daumenschrauben die "Spanischen Stiefel" und das Aufziehen angewendet wurden, bis die/der Angeklagte bereit war, das gewünschte Geständnis abzulegen. Alles wurde von dem Schreiber in einem Protokoll festgehalten. Die Gerichtsprotokolle überliefern Verhöre der Frauen, Männer und Kinder, die der Hexerei angeklagt waren.

 

Anklagepunkte in den Hexenprozessen waren: 1. Teufelspakt, 2. Teufelsbuhlschaft [geschlechtliche Beziehung von Mensch und Teufel], 3. Hexenflug und Teilnahme am Hexensabbat, 4. Schadenszauber gegen Wetter, Mensch und Tier.

Teufelspakt

Hexenflug

 

Teufelsbuhlschaft

Schadenszauber

Uns Heutigen ist klar, dass es im Sinne dieser Anklagepunkte keine "Hexen" geben konnte und nicht geben kann, sondern die Angeklagten wurden unter der Folter zu dem Geständnis gezwungen, dass sie Hexen waren.

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