AKH

Arbeitskreis Hexenprozesse / Friedrich Spee

 

K 05. Reformierter Kirchenratspräsident von Zürich 2001 zum Wasterkinger Hexenprozess

Pfarrer Ruedi Reich
Kirchenratspräsident
Haus zum Rechberg
Hirschengraben 40
8001 Zürich
Tel. 01 258 92 51

Sonntag, 9. September 2001
Kirche Rafz

"Wasterkinger Hexenprozess 1701" Votum des Kirchenratspräsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Die blutige Verfolgung von Frauen und auch Männern unter der AnkIage der Hexerei gehört zum Dunkelsten, was sich in der Kirchengeschichte und damit überhaupt in der Geschichte Europas ereignet hat. Die christlichen Kirchen waren vom 14. bis ins beginnende 18. Jahrhundert an einer Unzahl von Hexenprozessen beteiligt. Dies hat Hunderttausenden von Frauen und auch Männern unendliches Leid gebracht. Staat und Kirche haben bei diesem Unrecht zusammengearbeitet. Es ist traurig, dass auch die Reformation nicht mit den Hexenverfolgungen gebrochen hat. Hier gibt es eine historische Schuld auch unserer reformierten Zürcher Kirche.

Beim Reformator Huldrych Zwingli zeigen sich zwar kaum Ansätze von Teufels- und Hexenglauben. Dem Reformator war die Reform von Kirche und Gesellschaft auf Grund des Evangeliums und im Rahmen humanistischer Ideale ein Anliegen. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts beschäftigen sich aber auch reformierte Zürcher Theologen mit Teufels- und Hexenglauben. Vom 14. bis ins 17. Jahrhundert wurden in etwa zweihundert Prozessen gegen hundert Frauen und Männer zum Tode verurteilt. Im Vergleich zu anderen reformierten oder katholischen Gebieten der Schweiz oder Deutschlands stehe Zürich noch einigermaßen gut da, sagen Historiker. Es ist zwar gut, dies zu wissen. Aber dies darf nicht zur Entschuldigung der Zürcher Justizmorde dienen. Es zeigt lediglich, wie grässlich die Verfolgung in ganz Europa war.

In Zürich sind ab 1660 keine Prozesse mehr nachgewiesen. Nach vierzigjährigem Unterbruch aber werden 1701 auf Grund der Wasterkinger Ereignisse und als Folge eigentlicher Inquisitionsprozesse sieben Frauen und ein Mann Opfer der Verblendung und Grausamkeit geistlicher und weltlicher Verantwortungsträger.

Manches mag man erklären können auf dem Hintergrund von Armut, Neid und Aberglauben, aber auch von politischer Unfreiheit. Besonders tragisch wirkte sich aus, dass Antonius Klingler, Antistes der Zürcher Kirche - also der damalige Kirchenratspräsident - sich in krankhafter Weise vom Bösen verfolgt sah. Er ist darum den neu aufkommenden Hexenprozessen nicht entgegengetreten.

Durch Folter wurden 1701 Geständnisse erpresst. Pfarrer bemühten sich um das Seelenheil der Verurteilten, welches angeblich durch die Hinrichtung erlangt werden sollte. Die Vernehmungsprotokolle sind nicht nur Zeugnis unendlichen Leides, sondern auch geistlicher Verwirrung. So wurde Anna Vogel grässlich gefoltert. Das Protokoll hält fest: "Als sie nun also über die nun 1 1/2 Stund in dem Schmerze gelassen worden, stund man in dem guten Vertrauen, es möchte der gnädige Gott dies harte Herz erweichet und die so schmerzliche Marter ihre Frücht erwürkt haben" (David Meili, S.52). Bei solchen und anderen Aufzeichnungen erschrecken wir zutiefst: Im Namen des gnädigen Gottes wird gefoltert! Dies lässt sich mit nichts entschuldigen.

Auch in unserer Kirche sind damals Verantwortungsträger und auch sogenannte einfache Leute" einem unseligen Mechanismus erlegen: Das Böse und Unerklärliche in der Welt wurde auf wehrlose Menschen projiziert und in ihnen bekämpft und verfolgt. Sie haben sich damit vergleichbar grausam verhalten, wie die Ideologien des 20. Jahrhunderts, die den ,,Klassenfeind" oder den ,,Volksfeind" ausmerzen wollten. Und im übrigen ist es ja auch noch nicht allzu lange her, dass man vorgab sehr genau zu wissen, was ,,unschweizerisch" sei und wie man dem begegnen müsse.

Die Schuld von Obrigkeit und Kirche damals - 1701 - erkennen, heißt darum auch zur Schuld von Staat und Gesellschaft in der Moderne zu stehen. Und wer auf die damaligen Verantwortlichen mit Fingern zeigen will, bedenke: Vor anderthalb Jahren haben wir uns von einem Jahrhundert verabschiedet, in welchem durch Nationalismus und andere unmenschliche Ideologien, durch Rassismus und Antisemitismus in zwei Weltkriegen weit über hundert Millionen Menschen getötet, erniedrigt und vergewaltigt wurden. Gegen Unmenschlichkeit gilt es immer neu Stellung zu beziehen. Johann Rudolf Ulrich, Antistes der Zürcher Kirche, hat dies bereits einige Jahrzehnte nach den Wasterkinger Ereignissen getan. Mit eindringlichen Worten und einer offiziellen Intervention versuchte er 1782 Anna Göldin zu retten. Sie wurde dennoch als letzte Hexe in der Schweiz in Glarus hingerichtet.

Das heute Abend vom Theater für den Kanton Zürich aufgeführte Stück verbindet Vergangenheit und Gegenwart, damalige und heutige Schuld, abgründig Böses damals und heute, Trauriges und Lächerliches damals wie heute. Dem Autor, dem Regisseur und der ganzen Theatercrew ist für ihr Engagement zu danken. Sie zeigen uns, wie das Damals in Wasterkingen und Zürich durchaus auch mit dem Heute in der Schweiz und anderswo zu tun haben kann.

Wir können das Stück, das mehr als nur historische Rekonstruktion ist, nicht sehen, ohne festzuhalten: Die Ereignisse von 1701 sind ein Unrecht, welchem sich auch die reformierte Zürcher Kirche zu stellen hat. Hier haben sich Menschen am Evangelium versündigt, weil sie sich an wehrlosen Menschen versündigt haben. Wir haben uns deshalb vom Evangelium her auch heute gegen alle Ausgrenzung und Diskriminierung zu wenden und für Menschenrecht und Menschenwürde einzutreten. Allerdings: Das Unrecht, das Leid und das Leiden, welches Frauen und auch Männern damals zugefügt wurde, kann nicht wieder gut gemacht werden. Leider.

 


K 06. Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg


Referat Projektarbeit
Jakobsplatz 5
96049 Bamberg
Predigt zur Bibelstelle: Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen. (Ex 22,17)

von Thomas Staubli

http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/bistum/glauben/jahr_der_bibel/spirituelles/stolpersteine/35.html

Stolpersteine
Wider störrende und störrische Frauen?

Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen. (Ex 22,17)

Wenn Kirchenmänner menschenverachtende Dogmen in die Welt setzen oder verteidigen, dann geschieht das nicht im Geiste der Bibel, wohl aber mitunter in ihren Worten. Das war etwa im unseligen "Hexenhammer" der Fall, einem von Papst Innozent VIII. angeregten Werk, verfasst von den beiden Dominikanern Heinrich Kramer und Jakob Sprenger. Zwischen 1486 und 1669 erlebte das Buch nicht weniger als 34 Auflagen. Es gehört damit zu den Best- und Longsellern der frommen Literatur. Darin wurde die reichlich praktizierte Verbrennung von Hexen biblisch begründet: "Es ist tatsächlich die letzte Möglichkeit, die der Kirche offen steht, und sie ist dazu durch das göttliche Gebot verpflichtet, das heißt: Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen! ".

Kirchliche Würdenträger, die sonst auf das Judentum und sein mosaisches Gesetz pfiffen, machten diesen relativ nebensächlichen Satz aus dem ältesten Gesetz der Tora (Bundesbuch), zum archimedischen Punkt ihrer gewalttätigen Verfolgung von Frauen, die sie als nicht gesellschaftskonform ansahen. Dass er in den jüngeren Gesetzen der Tora (Deuteronomium, Heiligkeitsgesetz) so nicht mehr vorkommt, kümmerte sie wenig.

Gewiss, dieser Satz ist allein schon deshalb kein Stolperstein mehr, weil kaum noch jemand die Gesetze des Bundesbuches liest. Außerdem gibt es ja Menschenrechtsorganisationen und internationale Gerichtshöfe. Gott sei Dank!

Obwohl: Wie viele Tausende von Frauen fallen in christlichen Ländern jährlich der Selbstjustiz ihrer gestressten oder enttäuschten Männer zum Opfer? In welcher Statistik erscheinen sie? Welche Aufklärungskampagnen laufen dagegen? Wieviele Tausende von Frauen werden von der römisch-katholischen Kirche mit fragwürdig-biblizistischer Argumentation an der Realisierung ihres priesterlichen Charismas gehindert? Welche Lobby schützt sie?

Störende und störrische Frauen werden offenbar noch immer erstaunlich leichtfüßig liquidiert, ob mit oder ohne Bibel. Gilt der Satz also noch immer? Reden Sie doch mal mit Ihren Freunden darüber, frei nach dem Motto: Lesen - stolpern - erinnern - handeln!

Thomas Staubli, Dr. theol.,
Leiter des Projektes Bibel + Orient der Universität Freiburg/Schweiz und Familienmann


 


K 07. Katharina Haan – als Hexen im Hochstift Bamberg verfolgt wurden (17. Jhd.)

Bistumsjubiläum 2007         
Persönlichkeiten

http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/bistum/information/jubilaeum2007/1000jahre/persoenlichkeiten/katharina_haan.html

Die Geschehnisse um Katharina Haan und ihre Familie markieren einen dunklen Punkt in der Geschichte des Bistums Bamberg im 17. Jahrhundert: Die Frau von Dr. Georg Haan, Kanzler des Bamberger Fürstbischofs Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, wurde von Neidern als Hexe denunziert und hingerichtet. Der größte Teil ihrer Familie wurde ebenfalls gezielt ausgelöscht.

„Kleine Eiszeit“ löst Angst, Missgunst und Verfolgung aus

Zur Zeit von Katharina Haan hatte eine „kleine Eiszeit“ die Lebensumstände in Europa gravierend verschlechtert. Auf Missernten folgten Teuerung, Hungersnöte und Krankheiten wie die Pest, die viele Menschen tötete. Angst machte sich breit, die mit dem Beginn der größten Hexenverfolgungswelle zusammenfiel.

Zum ersten Mal wurden auch hochgestellte Persönlichkeiten Opfer der Hexenangst – etwa Dr. Georg Haan, der Mann von Katharina. Seine Familie gehörte zu den vornehmsten ganz Bambergs und bewohnte seit 1623 das Haus zum Rottenschild in der Judengasse 6. Doch Haan hatte mächtige Gegner, die ihm seine Position als Hochstiftskanzler missgönnten und seine Reformpläne, die Hexenverfolgung betreffend, fürchteten. Auf seinen Posten hatte es unter anderem der Hexenkommissar im Hochstift, Dr. Georg Harsee, abgesehen. Er verbreitete das Gerücht, dass Katharina Haan eine Hexe sei.

Katharinas Mann verklagt den Fürstbischof

Dr. Georg Haan brach nach Speyer auf, um das damals einzige Rechtsmittel gegen eine solche Beschuldigung einzulegen: Er verklagte den Fürstbischof von Bamberg vor dem Reichskammergericht – dem obersten Gericht des Reiches – in der Hoffnung, dass dieses zu seinen Gunsten entscheide und den Landesherren wegen landesherrlicher Rechtsverweigerung belange.
Hingerichtet durch das Schwert

Doch kaum war Haan aufgebrochen, wurde seine Frau auch schon verhaftet und verhört. Katharina Haan beteuerte ihre Unschuld, wurde von Zeugen der Hexerei beschuldigt, gefoltert – und erfand unter der Folter ein Geständnis. Demnach habe sie der Teufel in Gestalt eines Jägers verführt. Beim nächsten Verhör 1628 widerrief Katharina Haan. Doch ihr Leben war von Anfang an verwirkt – und nachdem bei ihr ein Muttermal gefunden wurde, waren sich die untersuchenden Doktores sicher, eine echte Hexe vor sich zu haben. Ihre Peiniger brachten sie dazu, auch ihren ältesten Sohn Dr. Georg Adam Haan zu belasten. Am 19. Januar 1628 fällten die Räte und Schöffen der Stadt Bamberg im Rathaus das Urteil über die Frau des Kanzlers: Sie sollte lebendig verbrannt werden. Ein Gnadenzettel des Fürstbischofs gewährte allerdings eine Hinrichtung durch das Schwert.

Katharina Haan bedachte in ihrem Testament Kirchen, Klöster und caritative Einrichtungen mit Geld. Bediensteten vermachte sich ebenfalls Geld und Kleidung. Wann genau das Urteil gegen sie vollstreckt wurde, ist nicht bekannt. Fest steht, dass sie die Rückkehr ihres Mannes aus Speyer nicht mehr erlebte.

Die Familie Haan wurde fast vollständig ausgelöscht - Erst die Aufklärung beendet die Hexenprozesse

Mit dem Tod von Katharina Haan war die Leidensgeschichte der Familie Haan noch nicht zu Ende. Die älteste Tochter der Haans, Katharina Röhm, wurde 29-jährig im Dezember 1628 verhaftet, gefoltert, zu einem Geständnis gezwungen und als Hexe verurteilt und hingerichtet. Sie hinterließ einen kleinen Sohn, Wolf. Was aus ihm wurde, ist nicht bekannt.

Ein Jahr später wurde auch Ursula Maria Haan, das vierte Kind des Kanzlerehepaars, der Hexerei angeklagt und hingerichtet.

Und auch um den Kanzler Dr. Georg Haan zog sich die Schlinge immer weiter zu. Der Rettungsversuch des Kurfürsten von Bayern, der im Frühjahr 1628 beim Bamberger Fürstbischof anfragte, ob er Haan in pfälzische Dienste nach Amberg entlassen würde, scheiterte an der Weigerung von Dornheims. Der Kanzler wurde verhaftet, gefoltert und sein Widerstand mit einem gemeinen Trick gebrochen: Eine angebliche Aussage seines Sohnes Georg Adam wurde ihm vorgelesen, der seinen eigenen Vater der Hexerei beschuldigte. Danach gestand auch der Kanzler. Er vermachte seinen gesamten Besitz seinen Kindern, teilweise auch Personen, denen er etwas schuldete. Der Kirche vermachte er im Gegensatz zu seiner Frau und seinen Töchtern nichts. Ausgenommen davon waren die Schwestern in der Judengasse, die seine hinterlassenen Kinder versorgten. Haans Todesurteil wurde frühmorgens in der Alten Hofhaltung vollstreckt.

Auch sein Sohn Georg Adam wurde verhaftet, verhört, gefoltert und hingerichtet; ebenso seine Frau. Sie bat den Fürstbischof, sich ihrer kleinen Kinder anzunehmen. Somit waren der Kanzler Dr. Georg Haan und praktisch alle erwachsenen Familienmitglieder unter den etwa 900 Verfolgten und 600 Hingerichteten, die es allein zwischen 1626 und 1631 im Hochstift Bamberg gab. Nur die Söhne Carl Leonhard und Daniel entkamen dem Hexenwahn und bekamen Hilfe vom Heiliggrabkloster. Eventuell entkamen auch die Enkel des Kanzlerpaares.

Durch den Prozess gegen die Kanzlerfamilie wurde der Widerstand gegen die Hexenprozesse im Hochstift Bamberg zunächst erstickt. Letztlich beendete dass Gedankengut der Aufklärung die Hexenverfolgungen.

 

K 08. Reformierter Glarner Kantonalkirchenrat nicht für Rehabilitierung der als Hexe verurteilten Anna Göldi

http://www.ref.ch/rna/meldungen/9786.html

Keine kirchliche Rehabilitation von Anna Göldi   
04. Juni 2007 / 11:52:19

SCHWEIZ
Der reformierte Glarner Kantonalkirchenrat will auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi verzichten und sich auf die aktuellen Herausforderungen konzentrieren. Dies gab der Rat an der Synode vom vergangenen Donnerstag in Glarus bekannt.
RNA/comm.
«Hexenverfolgungen sind nur zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.» Diese Position vertritt der kantonale Kirchenrat der Reformierten Glarner Landeskirche - «genau so, wie dies jeder vernünftige Mensch tut», sagte Kirchenrätin und Pfarrerin Renate Bosshard-Nepustil an der Glarner Synode. Dass der letzte Hexenprozess der Schweiz im Kanton Glarus stattgefunden habe, dass weltliche und geistliche Obrigkeit daran beteiligt waren, dass Anna Göldi am 13. Juni 1782 hingerichtet wurde, seien Fakten, «zu denen sich Staat, Kirche und Gesellschaft verhalten müssen».
Dies habe in einer doppelten Weise zu geschehen: einerseits durch historische Forschung und auch literarische Aufarbeitung des Vergangenen, die nichts beschönigen dürfe; anderseits durch eine bewusste, entsprechende Gestaltung der Gegenwart - eine Aufgabe, die zum Kernbereich der Reformierten Landeskirche gehöre.
Eine kirchliche Rehabilitation wäre laut der Vorsitzenden der Theologischen Kommission dann zu diskutieren, «wenn man annehmen müsste, der Tod von Anna Göldi und was dazu geführt hat, würde nicht von den Gliedern der Reformierten Glarner Kirche gleichermassen verabscheut und verurteilt». Davon könne aber nicht ausgegangen werden, und deshalb «verzichtet der Rat auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi und konzentriert sich auf die aktuellen Herausforderungen».

 

 

K 09. Vesper zum 1000jährigen Bestehen des Bistums Bamberg 2007


Die Ansprache bei der Vergebungsbitte am 11. März 2007
hielt der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick
Auszug aus dem Gottesdienst:

    Diakon:
(1)    Herr Jesus Christus, Du hast gesagt: „Selig, die keine Gewalt anwenden; denn sie werden das Land erben“
Wir aber sind hart gegeneinander und in unserer Welt herrscht Streit und Krieg

Ein Priester:
-    Der Hexenwahn im Hochstift Bamberg kostete zu Beginn des 17. Jahrhunderts etlichen hundert Menschen das Leben
-    Abweichende christliche Strömungen und soziale Bewegungen wurden gewaltsam unterdrückt; protestantische Christen wurden zum Konfessionswechsel oder zur Auswanderung gezwungen
-    Auch heute noch werden Gewaltanwendung und die Todesstrafe nicht konsequent genug von allen Christen abgelehnt

Vespergottesdienst mit Vergebungsbitte am 11. März 2007 im Rahmen des Bistumsjubiläums