Arbeitskreis Hexenprozesse / Friedrich Spee
Eschwege Gedenkgottesdienst für die Opfer der Hexenprozesse 2007
Rehabilitierung durch Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Eschwege 2007
Der Bürgermeister Jürgen Zick der Stadt Eschwege sagte am 30.Oktober 2007: „Zwei unschuldige Frauen wurden aus der städtischen Gemeinschaft ausgegrenzt und umgebracht. Wir können dies nicht ungeschehen, sondern nur unvergessen machen. Wir können die Täter für ihr schreckliches Handeln nicht mehr zur Verantwortung ziehen. Aber eines können wir tun: Wir können Catharina Rudeloff und ihre Mutter Martha Kerste, die vor 350 Jahren aus der Eschweger Bürgerschaft ausgestoßen wurden, posthum wieder in unsere Stadtgemeinschaft aufnehmen. Sie sind unsere Eschweger Mitbürgerinnen, sie gehören zu uns. Ich darf dies heute aus Anlass der 350. Wiederkehr ihres Todestages als amtierender Bürgermeister ausdrücklich erklären. Wiedergutmachung ist unmöglich, aber Rehabilitierung muss sein.“
Stellungnahme der Kreissynode
Erinnern – die Namen nennen – dem Unrecht widerstehen
Aus Anlass der 350. Wiederkehr des Todestages von Catharina Rudeloff und Martha Kerste hat sich die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Eschwege mit der „Hexen“-verfolgung in Eschwege beschäftigt und dazu folgende Stellungnahme verabschiedet:
Unter der Beschuldigung der „Zauberei“ wurden in Eschwege im Jahr 1657 zwei Frauen, die vierzigjährige Catharina Rudeloff und ihre fünfundsechzigjährige Mutter Martha Kerste, gefoltert, zum Tode verurteilt, getötet und verbrannt. Catharina, der Hauptangeklagten, war vorgeworfen worden, dass sie Butter verhext und damit bei zwei dreizehnjährigen Mädchen lebensgefährliche Krämpfe hervorgerufen habe. Ihrer Mutter Martha wurde unterstellt, sie habe Catharina das Hexen gelehrt.
Die Durchführung des Prozesses oblag der weltlichen Gerichtsbarkeit. Aber nicht nur der Landesherr, die Bürgermeister und der Rat wollten „die Hexen brennen“ sehen, auch viele Bürgerinnen und Bürger schauten zu, beteiligten sich an Gerüchten und Denunziationen.
Auch die Kirche und ihre damaligen Amtsträger teilten den Vorwurf der Hexerei und wirkten daran mit, dass den Frauen der Prozess eröffnet wurde. Die Prozessakten vermitteln den Eindruck, dass Obrigkeit und Kirche im Einvernehmen handelten. Die Seelsorge an den bereits zum Tode Verurteilten zielte darauf ab, sie zur Anerkennung ihrer „Sünde“ (d.h. der „Hexerei“) zu bringen.
In den Verhören haben die angeklagten Frauen immer wieder ihren christlichen Glauben bezeugt. Martha Kerste bat in ihrem letzten Verhör „Gott, den Allmächtigen, aller Menschen Kinder vor dergleichen Unglück zu behüten“. Catharina Rudeloff bekannte: „Ich weiß, dass Jesus Christus mein Erlöser ist.“ Sie rief unmittelbar vor ihrem Tod mehrere Male laut „Herr Jesus!“ Unter Folter wurden beide gezwungen, Christus zu verleugnen.
Die Synode des Kirchenkreises Eschwege in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erklärt:
* Die Mitwirkung an den Hexenverfolgungen in Eschwege ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte der hiesigen Kirche.
* Aus heutiger Perspektive erfüllen uns die damaligen Geschehnisse mit Erschrecken und Scham.
* Die unschuldig Verurteilten Catharina Rudeloff und Martha Kerste können Rehabilitierung erfahren, wenn wir ihre Namen nennen und ihnen ihre Ehre als Christinnen in unseren Gemeinden wieder geben.
Wir wollen auch heute alle Bemühungen unterstützen, dem Unrecht zu widerstehen,
insbesondere, wenn Menschen zu „Sündenböcken“ gemacht werden.
Reichensachsen, am 24. Februar 2007